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Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung

ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Die Restschuldbefreiung ist im gleichnamigen achten Teil der Insolvenzordnung (§ 286 ff.) geregelt.

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