Insolvenzverfahren
Sofern eine ordentliche Regulierung der Schulden durch Ratenzahlungen wegen mangelnder liquider Mittel nicht dargestellt werden kann, ist es angezeigt, das Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten.
Verfahrensablauf:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Insolvenzverfahren
- “Wohlverhaltensperiode”.
Die Restschuldbefreiung wird 6 Jahre nach Insolvenzverfahrenseröffnung erteilt,wenn der Schuldner seinen Wohlverhaltenspflichten nachgekommen ist.
Das Privatinsolvenz Verfahren wird als Verbraucherinsolvenzsverfahren abgewickelt,wenn der Schuldner:
- eine natürliche Person ist, die keine selbstständige Tätigkeit ausübt oder
- ehemals selbstständig tätig war und
- weniger als 19 Gläubiger und
- keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat.
Es wird als Regelinsolvenzverfahren abgewickelt, wenn der Schuldner:
- eine natürliche Person ist, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt oder
- ehemals selbstständig tätig war und
- mehr als 19 Gläubiger oder
- Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat.
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