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Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung

(kurz „E.V.“ oder „EV“, früher auch als Offenbarungseid bezeichnet) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass nach § 156 Strafgesetzbuch (StGB) die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung eine Straftat darstellt. Gibt jemand also eine eidesstattliche Versicherung ab und sagt dabei die Unwahrheit, so macht er sich strafbar.

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