Die Pfändungstabelle
legt die Pfändungsgrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen fest. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, damit dieser und seinen Angehörigen ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht.
Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, d. h., den Familienangehörigen, denen der Schuldner Unterhalt leisten muss und auch tatsächlich leistet, abhängig. Dabei gibt es bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe zunächst den Pfändungsfreibetrag. Wenn das Arbeitseinkommen über diesem Pfändungsfreibetrag liegt, wird dieser Teil bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner geteilt. Das soll den Schuldner motivieren, mehr Einkommen zu erzielen. Alles was der Schuldner über der Einkommensobergrenze (3.020,06 Euro) verdient, wird komplett an den Gläubiger abgeführt.
Haben Sie Fragen ? Dann starten Sie gleich eine