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Aktuelles zum P-Konto


Aktuelles zum P-Konto

Ab dem 01.01.2012 sind bestimmte Beträge nur noch auf Pfändungsschutzkonten (P-Konto) vor Pfändung geschützt. Ein Betrag in Höhe von 1.028,89 € pro Monat ist auf einem P-Konto automatisch vor Pfändung geschützt. Hat man unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt (Kinder, Ehepartner ohne eigenes Einkommen) können auch höhere Beträge auf entsprechenden Antrag vor Pfändung geschützt werden.

 Für ein normales Girokonto gibt es ab dem 01. Januar 2012 keinen Vollstreckungsschutz mehr. Dieses gilt auch für Sozialleistungen und Kindergeld. Hat man bereits eine Pfändung laufen oder droht eine, so empfiehlt es sich, ein P-Konto zu beantragen bzw. das Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Gemeinschaftsgirokonten müssen vorher in Einzelnkonten umgewandelt werden.

 Wichtiger Hinweis!

 P-Konten werden an die SCHUFA gemeldet.

 Weitere Information.

 Die Höhe Ihres Pfändungsfreibetrages können Sie der aktuellen Pfändungstabelle 2011  auf unserer Webseite entnehmen.

 Sollten Sie noch ungelöste Schuldenprobleme haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Senden Sie uns das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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hier noch ein weiterführender Link zum Thema:

http://www.haspa.de/P-Konto