Erhalten Sie Ihr Lebenswerk
Unternehmenssanierung
mit der FFG-Schuldenhilfe
Wenn Sie sich als Unternehmer in Zahlungsschwierigkeiten an uns wenden, werden wir Sie rechtlich und betriebswirtschaftlich umfassend beraten.
Dabei berücksichtigen wir Ihre spezielle Situation, beurteilen, ob sich die Liquiditätskrise wieder beheben lässt oder ob Sie Insolvenzantrag stellen müssen.
Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen vor der Liquidation zu bewahren. Unbedingt erforderlich ist dabei die Offenlegung der gesamten Unternehmensfinanzen.
Nur so lässt sich eine belastbare Prognose erarbeiten. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angelegenheiten so sensibel & diskret wie möglich.
Besonders mit dem neuen Gesetz zur erleichterten Unternehmenssanierung (ESUG), das am 01.03.2012 in Kraft trat, soll aus der Insolvenz für Firmen eine echte Chance zur Sanierung werden. So können jetzt Unternehmer unter dem Schutzschirm eines Sachwalters eigenständig einen Sanierungsplan ausarbeiten, ohne von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht zu werden.
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