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Insolvenzverfahren

 

Insolvenzverfahren

Sofern eine ordentliche Regulierung der Schulden durch Ratenzahlungen wegen mangelnder liquider Mittel nicht dargestellt werden kann, ist es angezeigt, das Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten.

Verfahrensablauf:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Insolvenzverfahren
  • “Wohlverhaltensperiode”.

Die Restschuldbefreiung wird 6 Jahre nach Insolvenzverfahrenseröffnung erteilt,wenn der Schuldner seinen Wohlverhaltenspflichten nachgekommen ist.

Das Verfahren wird als Verbraucherinsolvenzsverfahren abgewickelt,wenn der Schuldner:

  • eine natürliche Person ist, die keine selbstständige Tätigkeit ausübt oder
  • ehemals selbstständig tätig war und
  • weniger als 19 Gläubiger und
  • keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat.

Es wird als Regelinsolvenzverfahren abgewickelt, wenn der Schuldner:

  • eine natürliche Person ist, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt oder
  • ehemals selbstständig tätig war und
  • mehr als 19 Gläubiger oder
  • Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat.

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