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Hilfe bei Schulden, die ankommt

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Glossar

Glossar

- Eidesstattliche Versicherung  (kurz „E.V.“ oder „EV“, früher auch als Offenbarungseid bezeichnet) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass nach § 156 Strafgesetzbuch (StGB) die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung eine Straftat darstellt. Gibt jemand also eine eidesstattliche Versicherung ab und sagt dabei die Unwahrheit, so macht er sich strafbar.

- Gläubiger Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird.

- Insolvenz  bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

- Insolvenzrecht ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“), umgangssprachlich auch in Deutschland Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

- Kontopfändung ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem Überweisungsbeschluss nach § 829 ZPO, der einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) als Drittschuldnerin und dem Schuldner zugestellt werden muss. Insbesondere können Girokonten, aber auch Bankguthaben in Form von Spar- und Termineinlagen Gegenstand einer Kontopfändung sein.

- Restschuldbefreiung ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Die Restschuldbefreiung ist im gleichnamigen achten Teil der Insolvenzordnung (§ 286 ff.) geregelt.

- Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.

- Pfändungstabelle legt die Pfändungsgrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen fest. Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, damit dieser und seinen Angehörigen ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht.

- Schulden ist der umgangssprachliche und auch zivil- und handelsrechtlich oft verwendete Begriff für Verbindlichkeiten, also Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Dritten, die bereits eine Gegenleistung erbracht haben.

- Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Komplementärbegriff zu Schuldner ist mithin der Gläubiger.

- Zwangsvollstreckung ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Beitreibung). Oder allgemein: Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner.

- Überschuldung Es existieren unterschiedliche Definitionen von Überschuldung. Gemeinsam ist diesen, dass die Verschuldungshöhe der betreffenden Schuldner jeweils definierte Größenordnungen übersteigt. Ab diesen Größenordnungen wird angenommen, dass die Schuldner sich in einer krisenhaften finanziellen Situation befinden, insbesondere mit der Implikation, dass die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsproblemen gegenüber Gläubigern zunimmt, gegebenenfalls auch das Risiko von Insolvenzen der Schuldner steigt.

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Quelle: Wikipedia.org

Wir möchten uns auf diesem Weg ausdrücklich bei allen Mitwirkenden von Wikipedia für Ihre hervorragende Arbeit bedanken.

Was kosten Sie Ihre Schulden ?

Was kostet es mich, wenn ich mich ein Jahr lang nicht um meine Schulden kümmere ?

Der Gang zum Briefkasten wird zur Qual, vor lauter Mahnungen weiß man oft nicht mehr, wie viele Schulden man überhaupt hat. Manch einer ist mit der Situation so überfordert, dass er die Schreiben lieber ignoriert. Aber die Schulden werden nicht weniger, ganz im Gegenteil. Je länger Sie damit warten, Ihre Schulden in Angriff zu nehmen, umso schlimmer wird die Lage und umso teurer.

Um zu verdeutlichen, wie die Schulden immer weiter steigen, hier ein Beispiel:

Familie S. hat am Anfang des Jahres etwa 30.000 € Schulden bei 20 verschiedenen Gläubigern.  Zum Jahresende hat sich der Schuldenberg durch Zinsen, Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren auf 33.000 € erhöht, weil sie nichts unternommen hatten und keine Zahlungen geleistet wurden.

Nimmt Familie S. hingegen die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch und zahlt eine Rate von monatlich 200 €, leistet sie in diesem einen Jahr einen Abtrag von insgesamt 2.400 €. Zusätzlich gelingt es der Schuldnerberatung, durch Vergleichsverhandlungen die Schuldsumme auf 17.000 € zu reduzieren. Wenn man die bereits gezahlte Summe dazurechnet, belaufen sich die Schulden nach einem Jahr nur noch auf 14.600 €. Das ist nach einem Jahr Ratenzahlung weniger als die Hälfte der anfänglichen Schulden.

Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern gehen Sie Ihre Probleme mit unserer Unterstützung an. Mit jeder Rate wird der Schuldenberg geringer.

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Videos, die Ihnen helfen diese Technologie zu nutzen und zu verstehen.

                                                         Ihr FFG Schuldenhilfe Team

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Aktuelles zum P-Konto

Aktuelles zum P-Konto

Ab dem 01.01.2012 sind bestimmte Beträge nur noch auf Pfändungsschutzkonten (P-Konto) vor Pfändung geschützt. Ein Betrag in Höhe von 1.028,89 € pro Monat ist auf einem P-Konto automatisch vor Pfändung geschützt. Hat man unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt (Kinder, Ehepartner ohne eigenes Einkommen) können auch höhere Beträge auf entsprechenden Antrag vor Pfändung geschützt werden.

 Für ein normales Girokonto gibt es ab dem 01. Januar 2012 keinen Vollstreckungsschutz mehr. Dieses gilt auch für Sozialleistungen und Kindergeld. Hat man bereits eine Pfändung laufen oder droht eine, so empfiehlt es sich, ein P-Konto zu beantragen bzw. das Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Gemeinschaftsgirokonten müssen vorher in Einzelnkonten umgewandelt werden.

 Wichtiger Hinweis!

 P-Konten werden an die SCHUFA gemeldet.

 Weitere Information.

 Die Höhe Ihres Pfändungsfreibetrages können Sie der aktuellen Pfändungstabelle 2011  auf unserer Webseite entnehmen.

 Sollten Sie noch ungelöste Schuldenprobleme haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Senden Sie uns das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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hier noch ein weiterführender Link zum Thema:

http://www.haspa.de/P-Konto

Neue Webpräsenz Online

News

Herzlich Willkommen auf unserer Neuen Webseite.

Am 02.11.2011 sind wir mit unserer neuen Homepage Online gegangen.

Wir setzen auf Transparenz

Wir haben ganz bewusst auf die Verwendung von Facebook und Google + Button verzichtet, um alle Datenschutzanforderungen normgerecht einzuhalten und den Schutz Ihrer Persönlichkeit zu wahren. Google Analytics und Piwik, die hier verwendet werden, werten alle Daten ausschließlich in anonymisierter Form aus. Um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen auch wirklich eingehalten werden, ist der valide Quellcode der Website nach W3C-Standard für jedermann offen und einsehbar.

   Mit freundlichen Grüßen

Ihre FFG Schuldenhilfe

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